Sprachen öffnen Grenzen
Sie reisen gerne privat oder beruflich ins Ausland, aber Sie sprechen die Landessprache nicht? Das können Sie
ändern: mit den qualifizierten Sprachkursen der Volkshochschule. Wir helfen Ihnen, sich im Ausland besser zurecht zu finden und fremde Menschen und Kulturen zu verstehen. Sie lernen, sich in alltäglichen, privaten und beruflichen Situationen zu verständigen.
SPRACHEINSTUFUNGSTEST FINDEN SIE UNTER DEM REITER SERVICE!
Mit Qualität zum Erfolg!
Qualität der Kursinhalte, Kompetenz der Kursleiter/innen und deren regelmäßige Fortbildung, quallifizierte Teilnehmer-Beratung und -Einstufung, moderne Lehrmittel und in der Regel nicht mehr als 16 Teilnehmende pro Kurs: Dafür steht Ihre Volkshochschule.
Gehen Sie an den Start!
Zur Zeit können Sie bei uns 15 Sprachen lernen. Für fast alle Sprachen bieten wir Ihnen ein Grundangebot, das bis zum Ende der Grundstufe führt. Für die Sprachen Englisch, Französisch, Italienisch und Spanisch gilt dieses Angebot auch für die Mittel- und Oberstufe.
Kursformen
Kompaktkurse, Intensivkurse und Wochenendkurse bieten Ihnen einen schnellen (Wieder-)Einstieg in die Sprache.
Semesterkurse/Standardkurse finden einmal wöchentlich statt. Das Arbeitstempo wird duch die Lerngruppe bestimmt.
Auffrischungskurse sind häufig auch Semesterkurse, die wöchentlich stattfinden, gehen aber den Vorkenntnissen der Teilnehmer/innen entsprechend rascher voran, behandeln Grammatikkapitel unter Umständen nur noch kurz und widmen sich mehr der Sprechfähigkeit der Lerngruppe.
Lehrbuch
Die verwendeten Lehrwerke sind bei den jeweiligen Kursen angegeben und liegen in der Geschäftsstelle Ebersberg zur Ansicht aus.
Sprachgebühren
15 Kursabende je 90 Minuten: * ab 9 Teilnehmende € 90,00 * 7-9 Teilnehmende € 105,00 * 5-6 Teilnehmende € 129,00
Die Preise der Kurse sind für Standardgruppen (ab 9 Teilnehmende) oder Kleingruppen (7 bis 9 Teilnehmende) oder Minigruppen (5 bis 6 Teilnehmende) berechnet. Sollte die Mindestteilnehmeranzahl unterschritten
vhs macht gesünder!
Primärprävention gemäß § 20 SGB V
Wir bieten Ihnen im Programmbereich Gesundheit ein hochwertiges
Angebot an Kursen zur Gesundheitsförderung und Primärprävention, dessen Qualität wir als Einrichtung in öffentlicher Verantwortung systematisch sichern und weiterentwickeln.
Gemäß § 20 SGB V sind die gesetzlichen Krankenkassen verpflichtet, die Primärprävention als gesetzliche Aufgabe wahrzunehmen. Die Krankenkassen und ihre zentrale Prüfstelle legen dabei Erstattungskriterien zugrunde, die sich von den hohen Qualitätsstandards der Volkshochschulen unterscheiden. So bezuschussen sie z. B. nur noch zeitlich begrenzte, standardisierte (Einsteiger-) Kurse von maximal 8-12 Terminen, die vhs hingegen setzt auf teilnehmerorientierte Gesundheitsangebote, in denen individuell auf die Gruppe eingegangen wird und Unterrichtsinhalte aufbauend über mehrere Semester an mehr als 12 Terminen vermittelt werden. Forschungen belegen ja auch, dass insbesondere ein regelmäßiges und kontinuierliches Bewegungstraining langfristig die besten Effekte aufweist.
Daher hat die vhs in ihrem Volkshochschulprogramm keine Maßnahmen nach § 20 SGB V geplant. Gerne stellen wir Ihnen aber auf Ihren Wunsch hin nach Abschluss Ihres Gesundheitskurses eine vhs-Teilnahmebescheinigung mit Angabe der Qualifikation der Kursleitung (ohne Bestätigung einer Prüfung oder Förderfähigkeit nach § 20 SGB V) aus. Ob und wie Ihre Kursteilnahme gefördert wird, bitten wir Sie, dann direkt mit Ihrer Krankenkasse zu klären. Die Bestätigung erhalten Sie auf Anfrage drei Wochen nach Beendigung Ihres Kurses. Formulare von und für Krankenkassen füllen wir aus organisatorischen Gründen darüber hinaus nicht aus.
Wir wünschen Ihnen viel Freude in Ihrem vhs-Gesundheitskurs!
Die Ausstattung der Räume für Berufliche Bildung und EDV wurden mit Mitteln des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft,
Infrastruktur, Verkehr und Technologie gefördert.